Polizei Regeln
§1 Verhalten
§1.1 Jeder Polizist ist in der Pflicht das Regelwerk, sowie die Gesetzte zu kennen.
§1.2 Alle eingesetzten Polizisten haben sich an alle geltenden Gesetze zu halten.
§1.3 Befehle eines höherrangigen und der Leitstelle sind stets folge zu leisten.
§1.4 Man hat sich im Polizeidienst stets freundlich zu Verhalten.
§1.5 Es ist verboten, Informationen aus dem Polizei Dienst an Zivilisten weiterzugeben!
§2 Verhalten im Funk
§2.1 Jeder Polizist ist verpflichtet am Sprechfunk Lehrgang teil zu nehmen.
§2.2 Im Funk wird Funkdisziplin groß geschrieben.
§2.3 Der Leitstelle / Einsatzleitung ist folge zu leisten.
§3 Leitstelle
§3.1 Die Leitstelle (wenn nicht Vorhanden bspw. nach Restart der Ranghöchste) übernimmt die Einteilung.
§3.2 Es sollte darauf geachtet werden, dass die Einteilung abwechslungsreich gestaltet wird.
§3.3 Polizeimeisteranwärter sollten mit einem Polizeiobermeister oder höher eingeteilt werden.
§3.4 Eine Streife muss mindestens aus zwei Beamten bestehen.
§4 Roleplay
§4.1 Es liegt im Ermessen des Polizisten, ob ein Bußgeld voll bezahlt werden muss.
§4.2 Jeder Bürger kann zur Eigen- und Fremdsicherung vorläufig Festgenommen werden.
$4.3 Die Polizei hat das recht jeden Bürger ohne zwingenden Tatverdacht zu kontrollieren.
§4.4 Shift-Ö Sirenen / Blaulicht gelten nicht als PvP Ankündigung.
§4.5 Sollte ein Bußgeld drei mal abgelehnt bzw. nicht bezahlt werden, wird der Bürger inhaftiert.
§4.6 Die EMP Funktion darf nur nach erfolgreicher Warnung benutzt werden.
§4.7 Der Tazer gilt nicht als RP Eröffnung!
§5 Hausdurchsuchungen und Außenposten
§5.1 Hausdurchsuchungen und stürmen von Außenposten obliegen dem SEK.
Dieser darf nach Ermessen der Einsatzlage, Streifen zur Unterstützung bei der Leitstelle anfordern.
§5.2 Hausdurchsuchungen dürfen in Einzelfällen nur bei begründetem Verdacht hinsichtlich schwerer Verbrechen (Drogenbesitz, Drogenhandel, Mord/Tötung) in Absprache mit der Zentrale durchgeführt werden.
§5.3 Großflächige Hausdurchsuchungen (mehr als ein Haus) sind im Vorfeld mit der Polizeileitung abzuklären und zu genehmigen.
§5.4 Für eine Hausdurchsuchung muss an erster Stelle das SEK gefragt werden. Ansonsten muss der Einsatzleiter der Polizei einen Verantwortlichen für die Durchsuchung ernennen. Mindestrang: Kommissar.
§6 Spezialeinheiten SEK
§6.1 Das Sonderfahrzeug "Strider" darf nur bei Verteidigung des Staatseigentums (HQ oder Bank), sowie Wassereinsätze genutzt werden.
§6.2 Im Falle eines Bankraubes übernimmt das SEK die Einsatzleitung und kann nach Ermessen Beamte anderer Spezialeinheiten oder Streifen anfordern. Dies muss jedoch mit der allgemeinen Leitstelle abgesprochen sein.
§6.3 Der Leitung der Polizei und dem SEK steht es frei bei Illegalen Fahrzeugen ein HMG-Fahrzeug in den Einsatz zu holen. (Nur im Notfall) Das HMG ist nur zum stoppen von diesen Fahrzeugen.
§6.4 Das SEK darf sich nur bei einem Einsatz an dem sie sich Beteiligen auch umrüsten. Wenn sie nicht als SEK im Einsatz sind fahren sie in Normaler Uniform Polizei!
§7 Tazer
§7.1 Der Tazer ist immer die erste Wahl.
§7.2 Man sollte keine Zivilisten unnötig umbringen, wenn man diese auch Tazern kann.
§8 Fahndungsliste
§8.1 Einträge dürfen nur bei absolut eindeutiger Sachlage in die Fahndungsliste eingetragen werden. Der bloße Verdacht reicht hierfür nicht aus.
§8.2 Vorsätzlich falsche Einträge in die Fahndungsliste werden nicht toleriert!
§9 Maßnahmen gegen Illegale Vereinigungen
§9.1 Mitglieder einer illegalen Vereinigung (Clan) werden als Gruppierung angesehen und entsprechend behandelt.
§9.2 Führt ein Clan kriminelle Aktionen durch dürfen auch andernorts Mitglieder dieses Clans vorläufig festgenommen werden (Dies muss im Roleplay geschehen), bis die Situation unter Kontrolle ist. Wichtig: Jede Person haftet nur für ihre persönlichen Vergehen.
§9.3 Mitglieder einer Gruppierung kann man an dem Clan-Tag erkennen, welches für gemeinsame Aktionen verpflichtend ist.
§9.4 Illegale Fahrzeuge werden nach Absprache mit der Leitstelle mithilfe von Sprengstoff zerstört.
§10 EMP
§10.1 Das EMP muss sinnvoll und mit Verstand eingesetzt werden
§10.2 Wer einen EMP an ein Fahrzeug aussendet, muss den Fahrzeugführer mindestens 2 mal mit der entsprechenden Option vorwarnen.
§11 Umgang mit Zivilisten
§11.1 Zivilisten, die eine akute Gefahr für sich oder andere darstellen, dürfen festgenommen werden. Auch ohne Vorwarnung.
§11.2 Eine auf der Fahndungsliste befindliche Person ist festzunehmen und deren Vergehen zu ahnden. (WICHTIG! Dies muss innerhalb eines Roleplays geschehen)
§11.3 Die Durchsuchung von Zivilisten ist grundsätzlich jederzeit erlaubt, sofern ein Grund für die Durchsuchung gegeben ist.
§11.4 Ein Zivilist, der sein Bußgeld bezahlt hat, ist freizulassen, sofern keine Haftstrafe aussteht.
§11.5 Dem Täter muss mindestens drei mal die Möglichkeit gegeben werden sein Bußgeld zu bezahlen. Zudem muss er darüber aufgeklärt werden, warum er dieses Bußgeld erhält und es muss ihm die Möglichkeit gegeben werden, sich zu dem Vorfall zu äußern.
§11.6 Auch beim Ausstellen eines Bußgeldes, oder der Analyse der Situation ist ein Roleplay der Polizei zwingend erforderlich! Dabei ist es egal wie sich der Zivilist gegenüber den Beamten verhält, solange er nicht trollt.
§11.7 Eine Beleidigung im Roleplay ist kein Trolling!!! Sie ist als Beamtenbeleidigung zu werten und entsprechend mit einem Bußgeld zu belegen.
§12 Allgemeines
§12.1 Ausrüstung darf unter keinen Umständen an Zivilisten ausgehändigt werden! An Rebellen dürfen nur bei Geiselnahmen Forderungen erfüllt werden. Dabei ist darauf zu achten, dass die Forderungen realistisch sind.
§12.2 Der Polizeiobermeister sowie alle Ränge über diesem sind befähigt Ausrüstung an untere Ränge zu übergeben. Dies darf jedoch nur bei einem Bankraub, oder Geiselnahme gemacht werden und immer in Absprache mit der Einsatzleitung. Zu diesem Zwecke ausgeteilte Ausrüstung muss nach dem Einsatz wieder abgegeben werden.
§12.3 Ein Polizist muss seine Waffe stets im Rucksack tragen. Falls die Waffe in den Rucksack nicht hineinpasst muss er sie in Sein/Kollegen sein Fahrzeug legen. Wird man mit der Waffe am Rücken gesehen ( keine Gefahr ) wird eine Geldstrafe in zuge genommen. Die Waffe sowie eine schwere Weste darf in einem Schussgefecht ausgerüstet werden .